Risiken und Nebenwirkungen der künftigen Grundsteuer C

Gemeinden haben ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (Grundsteuer C). Ob und inwieweit Kommunen von der Grundsteuer C Gebrauch machen würden, könne im Voraus nicht abgeschätzt werden. Auch Prognosen zur Höhe der Grundsteuer C will die Regierung nicht abgeben. In diesem Zusammenhang seien insbesondere die regionalen Marktverhältnisse von Bedeutung.

Dies erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/16698) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/16189). Weiterlesen

Grundsteuerreform auf der Zielgeraden – Bundesrat entscheidet

Mit kleineren Änderungen hat der Bundestag in seiner Sitzung vom 18.10.2019 den von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts mit seinen drei Teilgesetzen mehrheitlich verabschiedet. An diesem Freitag nun entscheidet abschließend der Bundesrat über das Reformpaket.

Hintergrund

Ich hatte wiederholt berichtet: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2018 (BVerfG 10.4.2018 – 1 BvL 11/14) muss der Bundesgesetzgeber das Grundsteuer- und Bewertungsrecht bis zum 31.12.2019 neu regeln; andernfalls entfällt ab 01.01.2020 mit einem Volumen von rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der stärksten kommunalen Finanzierungsquellen. Weiterlesen