Die Grundsicherung nach dem SGB II unterstützt Betroffene mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Mit der Grundsicherung soll das Existenzminimum abgesichert werden, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen – so steht es in dem Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende“ der Bundesagentur für Arbeit.
Zur Grundsicherung gehört gegebenenfalls auch ein so genannter Mehrbedarf, wenn dieser unabweisbar ist. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind auch diese Kosten als Mehrbedarf anzuerkennen. Geregelt ist dies in den Absätzen 6 und 6a des § 21 SGB II. Weiterlesen