Aufwendungen für Baumaßnahmen oder Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern sind nach § 10f EStG steuerbegünstigt. Weiterlesen
Bescheinigung einer Denkmalbehörde ist ein Grundlagenbescheid!
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Aufwendungen für Baumaßnahmen oder Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern sind nach § 10f EStG steuerbegünstigt. Weiterlesen
Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 26.4.2018 (6 K 726/16) entschieden.