Über Ostern sollte) das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben nach den MPK-Beschlüssen vom 22.3.2021 weitgehend heruntergefahren werden. Vor allem der Umgang mit Gründonnerstag (1.4.2021) und Ostersamstag (3.4.2021) als „Ruhetag“ hat Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst.
Heute hat die MPK-Runde nachgebessert – eine Bewertung.
Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als „Ruhetage“
Weder Gründonnerstag noch Ostersamstag sind bislang „gesetzlicher Feiertag“. Gesetzliche Feiertage werden durch die Länderparlamente geregelt. Gründonnerstag und Karsamstag sollen nach Ziff. 4 des MPK-Beschlusses vom 22.3.2021 im Rahmen einer „erweiterten Ruhezeit“ zu Ostern einmalig als „Ruhetage“ definiert werden.
Ob damit nur eine Erweiterung der Kontaktbeschränkungen gemeint ist oder ob diese Tage als gesetzliche Feiertage gelten sollen, lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen. Denkbar wäre es, dass die jeweiligen Bundesländer die Tage als „Feiertage“ definieren. Dann würde dies nach dem Arbeitszeitgesetz auch dazu führen, dass an diesen Tagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden dürfte, die Unternehmen also schließen müssten, sofern keine Ausnahmeregelungen formuliert werden. Details wollte der Bund bis heute Abend in einer Verordnungsempfehlung des Bundesinnenministeriums regeln.
Politik rudert zurück: Ruhetage über Ostern werden wieder gekippt
Nach den massiven Protesten aus der Wirtschaft hat der Bund nach einer erneuten Videokonferenz der MPK am 24.3.2021 den erst zwei Tage alten „Schnellschuss“ revidiert: Gründonnerstag und Ostersamstag werden nun doch nicht einmalig „Ruhetage“, sondern bleiben Werktage, an denen Betriebe und Beschäftigte normal arbeiten.
Dass die Politik eingelenkt und die „Nacht- und Nebelaktion“ des „Ruhetags“ korrigiert hat, ist nachdrücklich zu begrüßen. Denn der „Ruhetagsbeschluss“ hätte eine Fülle von Fragen aufgeworfen, die binnen einer Woche (!!) bis Gründonnerstag schlechterdings nicht hätten beantwortet werden können: Weiterlesen