Im Rahmen der Regierungspressekonferenz vom 06.07.2020 wurde bekannt, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) überraschenderweise nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen will, die Fristen für die Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zu verlängern. Die Option, welche auf EU-Ebene kürzlich explizit eingeräumt worden war, wird damit nicht genutzt.
Auch der Entwurf eines neuen BMF-Schreibens enthält zu einer Fristverlängerung keine Aussagen. Wird es bei dieser Entscheidung bleiben? Weiterlesen