Vor längerer Zeit hatte ich mich in diesem Blog mit der Methodik zur Ermittlung des beizulegenden Wertes eines Geschäfts- oder Firmenwertes auseinandergesetzt. Heute will ich eine konkrete Problematik aufnehmen, mit der sich vor einiger Zeit das IDW befasst hatte. Dabei ging es um die Frage, ob für einen Geschäfts- oder Firmenwert von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist, obwohl durch geplante Investitionen eine spätere „Werterholung“ erwartet wird. Statt Investitionen könnte man auch Restrukturierungsmaßnahmen ins Feld führen. Weiterlesen
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Goodwill: Never Ending Story – aktuelles Stimmungsbild und Ergebnisse aus 13 Jahren Impairment-Only-Ansatz
Habe ich nicht vor kurzem die Anglizismen kritisiert? Richtig. Und nun verwende ich sie selbst? Ja. Sie ziehen einfach mehr. Auch wenn man den Goodwill einfach mit Geschäfts- oder Firmenwert übersetzen kann: In der deutschsprachigen Literatur hat es sich durchgesetzt, bei IFRS-Diskussionen zum Goodwill den englischen Begriff zu verwenden. Never Ending Story klingt besser als „endlose Geschichte“. Zumindest vermute ich das. Der Titel soll ansprechend sein.
Aber nun zum eigentlichen Thema: Wie steht es um den Goodwill? Seit nunmehr 13 Jahren wird der Goodwill nach IFRS nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Aktuell wird beim IASB der Impairment-Only-Ansatz diskutiert. Wurde aber auch Zeit. Wissenschaftler wie beispielsweise Prof. Dr. Peter Leibfried warnen seit Jahren vor „Luft in den Bilanzen“. Ist das nicht übertrieben? Schauen wir die empirischen Ergebnisse der letzten 13 Jahre an. Weiterlesen
Serie „Bilanzkosmetik“: Luft in den Bilanzen
Wie börsennotierte Unternehmen dank IFRS ihre Bilanzen schönen
Das alte Thema: Goodwill. Seit mehr als zehn Jahren wird dieser nach IFRS nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Das ist der Grund allen „Übels“. Im HGB muss ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert planmäßig abgeschrieben werden. Doch warum ist dies so problematisch?
Die große Geldflut – Wie die Niedrigzinspolitik zu mehr Luft in den Bilanzen führt
Vor genau einem Monat kam in der ARD die Dokumentation „Wie Reiche immer reicher werden – die große Geldflut“. Falls Sie diese noch nicht gesehen haben: Das Anschauen lohnt sich auf alle Fälle. Es geht unter anderem um den Verkauf von WMF, den schwäbischen Küchengerätehersteller.
WMF wurde in den letzten Jahren mehrmals verkauft. Der bisherige Eigentümer KKR verkaufte das Unternehmen mit einem satten Gewinn und konnte seinen Kapitaleinsatz verdreifachen. Doch wie geht das? Schauen wir uns das Ganze an.
Was war das Schlimmste in 2016 – Rechtsbruch aus dem Justizministerium?
Wenn ich darüber nachdenke, was mich in Bezug auf Fragen der Rechnungslegung und Prüfung im letzten Jahr am meisten getroffen hat, dann ist es nicht die Vielzahl neuer Vorschriften. Da muss man sich durcharbeiten und akzeptieren, dass die Normungsqualität häufig allein schon deswegen nicht besonders hoch ist, weil dem fachkundigen Leser nicht leicht klar wird, was der Normgeber eigentlich will. Das kann private Standardsetzer wie auch Gesetzgeber betreffen. Wirklich schlimm fand ich im Jahr 2016 die Veröffentlichung von DRS 23 durch das Bundesministerium der Justiz im Hinblick auf die dort vorgegebene Empfehlung zur Bestimmung des beizulegenden Werts eines Geschäfts- oder Firmenwerts. Weiterlesen
Lucky Buy oder doch lieber Badwill?
Rechnen wir uns die Welt doch so, wie sie uns gefällt
Der Goodwill mag den meisten ein Begriff sein. Doch wie ist es, wenn dieser negativ ist? Geht das überhaupt? Oh ja, das geht. Über den sog. Badwill wird in der Literatur und den Medien nur sehr selten bis nie gesprochen. Wozu auch, Goodwill klingt doch schon viel besser.
Anstelle von Badwill könnten wir auch einfach Lucky Buy sagen. Hört sich irgendwie schöner an. Laut einer Studie von Henning Zülch, Professor an der HHL in Leipzig wird der Badwill unterschätzt. Auch wenn in den vergangenen Jahren am deutschen Kapitalmarkt nur wenige „große“ Fälle gab, wird das Thema nahezu ignoriert.
Das ist umso mehr verwunderlich, als ein Badwill den Gewinn des Käufers erhöht, da er nach IFRS als Ertrag ausgewiesen wird. Weiterlesen
Was ist der Unterschied zwischen der Deutschen Bank und dem deutschen Staat?
Die Deutsche Bank muss Rückstellungen bilden. Die Meldung des hohen Verlustes im Jahr 2015 bei der Deutschen Bank ist vor wenigen Tagen durch die Medien gegangen. Ein Grund für den Verlust liegt in der periodengerechten Gewinnermittlung, die Unternehmen die Bildung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten verpflichtet. Der deutsche Staat muss keinerlei Rückstellungen für zukünftig zu zahlende Pensionen bilden. Ansonsten wären die Schulden weitaus höher als die derzeit ausgewiesenen expliziten Staatsschulden. Den Großteil der Staatsschulden machen allerdings die nicht offiziell ausgewiesenen Staatsschulden aus, die allerdings meisten außen vor gelassen werden. Bei den zwei Billionen EUR sind sie auf alle Fälle noch nicht einberechnet.
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Alle Jahre wieder – Überbewertung deutscher DAX-Konzerne
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiver mit immateriellem Vermögen, darunter auch dem sog. Goodwill. Dieser entsteht als sog. Übernahmeprämie, die sich aus der Differenz des Kaufpreises und dem Marktwert des Eigenkapitals des Unternehmens ergibt. So weit so gut. Doch wo liegt das Problem?