Miet- und Pachtverträge unter nahestehenden Personen

Damit auch der Fiskus Miet- und Pachtverträge zwischen einander nahestehenden Person anerkennt, muss regelmäßig der Fremdvergleich gelingen.

Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist unter anderem davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. So bereits der BFH mit Urteil vom 31.7.2007 (Az: IX R 8/07). Weiterlesen

Vertrauensschutz in der „Kopf und Seele“-Rechtsprechung des BSG?

Im Jahre 2012 hatte das Bundessozialgericht (BSG) die so genannte „Kopf und Seele“-Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern aufgegeben (andere sprechen von „modifiziert“). Zuvor hatte das BSG jedenfalls auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war.

Nun werden zahlreiche Betroffene erneut nach Kassel schauen, denn es geht dort am 19. September 2019 um die Frage, ob mindestens bis zu den BSG-Urteilen vom 29.8.2012 (B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R) ein Vertrauensschutz bestanden hat.

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Zeitwertkonten für Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter

Zeitwertkonten sind beliebt und gerne würden auch GmbH-Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften die Modelle in Anspruch nehmen. Doch sind Zeitwertkontenmodelle für Organe von Kapitalgesellschaften steuerlich zulässig?

Die Finanzverwaltung hat Zeitwertkonten für GmbH-Geschäftsführer etc. jedenfalls lange Jahre abgelehnt. Und im Jahre 2015 hat auch der BFH das Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH missbilligt. Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers sei es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichte (BFH-Urteil vom 11.11.2015, I R 26/15).

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Darlehensforderung als notwendiges Betriebsvermögen

Seit Jahr und Tag streiten sich Steuerpflichtige und Finanzverwaltung darüber, ob und wann eine GmbH-Beteiligung zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen zählt. Je nach Intention werden die „schönsten“ Argumente gesammelt, um die eigene Auffassung zu untermauern. Nun hat sich der BFH gleich mit zwei interessanten Fragen zu dem Thema befasst, nämlich wann notwendiges Betriebsvermögen im Hinblick auf eine GmbH-Beteiligung vorliegt und – vor allem – ob auch eine Darlehensforderung des Gesellschafters an die GmbH dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Mit Urteil vom 15.1.2019 (X R 34/17) hat er wie folgt entschieden:

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Urlaubsabgeltung für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH?

Mancher Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH konnte seinen Jahresurlaub im Jahr 2018 nicht oder nur teilweise antreten. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob der nicht genommene Urlaub finanziell abgegolten werden kann. Bei einem „normalen“ Arbeitnehmer ist das (steuerlich) regelmäßig kein Problem, bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Finanzverwaltung jedoch sehr streng und mit dem Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung schnell bei der Hand.

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Zeitwertkonten: Ein Überblick

Nach Meinung der Finanzverwaltung führt bereits die Gutschrift auf einem Zeitwertkonto bei Arbeitnehmern, die zugleich als Organ der Körperschaft bestellt sind zum Zufluss von Arbeitslohn. So die Verwaltungsauffassung im BMF-Schreiben vom 17.6.2009. Weiterlesen

Hinzuschätzungen bei einer GmbH – vGA, wo man sie nicht erwartet

Geht es um das Thema „Hinzuschätzungen“ im Gastrobereich, wird in erster Linie an Fragen der Schätzungsmethoden sowie der ertrag- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen gedacht. Das Verfahrensrecht ist weniger im Blick. Dass dies jedoch von besonderem Interesse sein kann, zeigt ein jüngst vom BFH entschiedener Fall, in dem es um Hinzuschätzungen bei einer GmbH ging (BFH  v. 12.06.2018, VIII R 38/14). Danach gilt:

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Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens rechtzeitig stellen

Die Entscheidung des BFH zum Thema „Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen“ lässt wieder einmal den Blick auf eine Steuerfalle richten, die zwar sicherlich allen Steuerberatern bekannt ist, in die in der Praxis dennoch viele Berater und Mandanten hineintappen: Es geht um die rechtzeitige Stellung des Antrages nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG.

Im Klartext: Um Refinanzierungskosten im Zusammenhang mit einem GmbH-Anteil abziehen zu können, muss der Gesellschafter spätestens mit Abgabe der Einkommensteuerveranlagung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer bzw. des Teileinkünfteverfahrens beantragen (vgl. BFH 24.10.2017, VIII R 19/16). Weiterlesen

Einzahlung in die Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten auch in der Krise

Die Beratung von Krisenmandaten, insbesondere von GmbHs, gehört angesichts des damit einhergehenden Haftungsrisikos nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben der meisten Steuerberater – zumindest dann nicht, wenn sie nicht auf Insolvenzrecht und Co. spezialisiert sind. Eine Frage, die im Zusammenhang mit krisenbehafteten GmbHs häufig gestellt wird, ist, wie eine Zurverfügungstellung von Barmitteln („Liquidität“) erfolgen muss, damit „im Fall der Fälle“ wenigstens nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG gegeben sind und die Zuführung zumindest steuerlich nicht vollends vergeben ist.

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Kein Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei einer GmbH notwendig

Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person und verfügt über keine außerbetriebliche Sphäre. Folglich sind auch sämtliche Aufwendungen der GmbH Betriebsausgabe und sämtliche Wirtschaftsgüter gehören zum Betriebsvermögen. Eine Ausnahme bildet die verdeckte Gewinnausschüttung. Weiterlesen