Damit auch der Fiskus Miet- und Pachtverträge zwischen einander nahestehenden Person anerkennt, muss regelmäßig der Fremdvergleich gelingen.
Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist unter anderem davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. So bereits der BFH mit Urteil vom 31.7.2007 (Az: IX R 8/07). Weiterlesen