Vorsteuerabzug aus Rechtsberatungskosten einer KG

Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft erworben, so dienen häufig die Immobilien im Gesellschaftsvermögen als Sicherheit im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung. Kommt es später zu Zahlungsschwierigkeiten des Gesellschafters, droht die Zwangsvollstreckung der betrieblichen Immobilie, die es natürlich abzuwenden gilt. Wie ist in diesem Fall die Vorsteuer aus eventuellen Rechtsberatungsleistungen zu behandeln? Stehen die Leistungen in erster Linie im Zusammenhang mit mehr oder weniger privaten Belangen des Gesellschafters, da es um „seine“ Zahlungsschwierigkeiten geht? Oder sind die Leistungen als unternehmerisch veranlasst anzusehen, da sie der Abwendung der Zwangsvollstreckung einer betrieblichen Immobilie dienen?

Das FG Münster jedenfalls hat in einem aktuellen Fall einen Bezug zum Unternehmen bejaht und den Vorsteuerabzug zugelassen (FG Münster, Urteil vom 4.7.2019, 5 K 1555/16 U, NWB IAAAH-28278). Weiterlesen

Antrag auf Buchwertfortführung auch nach § 50i EStG stellen

In der Praxis ist oftmals der Fall anzutreffen, dass GmbH-Anteile in eine GmbH & Co. KG eingebracht werden, um zum Beispiel einen Anteilsverkauf vorzubereiten. Der Vorgang kann nach § 24 UmwStG grundsätzlich zu Buchwerten erfolgen. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass bei reinen Inlandsfällen jedoch oftmals § 50i EStG nicht beachtet wird, weil gemutmaßt wird, dass dieser nur Einbringungen unter Beteiligung von Steuerpflichtigen betrifft, die ihren Sitz im Ausland haben. Doch diese Annahme ist zumindest nach dem Willen des BMF falsch. Im BMF-Schreiben vom 21.12.2015  (IV B 5 – S 1300/14/10007 BStBl 2016 I S. 7) heißt es:

Weiterlesen