Nicht in das Nennkapital der Kapitalgesellschaft geleistete Einlagen müssen am Schluss jeden Wirtschaftsjahres im sogenannten steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen werden. Gerade bei Startups kann sich ein bestimmtes, nachfolgend beschriebenes Vorgehen empfehlen.
Verdeckte Einlagen oder auch Einstellungen in die Kapitalrücklage werden im steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen. Das steuerliche Einlagekonto ist dann ausgehend von dem Stand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben.
Gerade bei Startups kommt es nun vor, dass hier der Gesellschaft Geld im Wege von Einlagen oder Einstellungen die Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt wird. Weiterlesen