Mehrfach wurde an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass ab 2023 bestimmte PV-Anlagen von der Ertragsbesteuerung ausgenommen sein sollen – und zwar zwingend und nicht nur im Rahmen eines Liebhabereiwahlrechts. So sieht es jedenfalls die derzeitige Entwurfsfassung des § 3 Nr. 72 EStG vor.
Nun stellt sich – wieder einmal – die Frage, wie es denn mit einem Investitionsabzugsbetrag aussieht, der bis Ende 2022 für die Anschaffung einer Anlage in 2023 gebildet worden ist. Antwort: Das ist alles andere als klar. Weiterlesen