In meinem Blog-Beitrag „PV-Anlage in einer Vermietungs-GbR? Besser gestern als heute handeln!“ habe ich das aktuelle Urteil vom 30.6.2022 (IV R 42/19) vorgestellt, mit dem der BFH entschieden hat, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage die Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden GbR selbst dann gewerblich infiziert, wenn aus der PV-Anlage nur Verluste erwirtschaftet werden. Das heißt also, dass bei einer rein vermögensverwaltenden GbR das gesamte Immobilienvermögen steuerverstrickt werden kann, wenn die gewerbliche Infizierung über die PV-Anlage eintritt. Über die Bagatellregelung und Ausweichgestaltungen soll hier nicht weiter geredet werden. Weiterlesen
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PV-Anlage in einer Vermietungs-GbR? Besser gestern als heute handeln!
Steuerrechtlern läuft es eiskalt den Rücken herunter, wenn sie die Begriffe „gewerbliche Abfärbung“ oder „gewerbliche Infizierung“ hören. Steuerliche Laien hingegen können mit den Begriffen zumeist nichts anfangen – bis sie einen bösen Brief von ihrem Finanzamt erhalten, mit dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihre Vermietungseinkünfte plötzlich zu gewerblichen Einkünften geworden sind. Nach einem aktuellen Urteil des BFH kann dieser Fall schneller eintreten als der eine oder andere vielleicht denken mag.
Der BFH hat nämlich mit Urteil vom 30.6.2022 (IV R 42/19) entschieden, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage die Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden GbR selbst dann gewerblich infiziert, wenn aus der PV-Anlage nur Verluste erwirtschaftet werden. Weiterlesen