Sie kennen die TV-Sendungen, in der immer wieder verschiedene Experten zu einem bestimmten Thema auftreten. Wer über solch eine Spezialisierung verfügt, wird in der Regel nicht eine entsprechende Honorierung erscheinen. – Doch wie ist diese ertragsteuerlich zu würdigen?
Wir erinnern uns: Zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit gehören, neben den Katalogberufen, auch die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit des Steuerpflichtigen.
Ein „Experte“ tritt im Rahmen eines Doku-Entertainment-Formats im Privatfernsehen auf, in der er seine eigene Person ohne erkennbare Verfremdung darstellt. Ist das an ihn gezahlte Honorar für den Auftritt jetzt den Einkünften im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzuordnen? Weiterlesen