Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Herstellung von Umlaufvermögen – dürfen Filmhersteller aufatmen?

Im Jahr 2017 blickte das FG Berlin-Brandenburg hinter die Kulissen eines Filmherstellers und urteilte, dass es sich bei den diversen Mieten für Drehorte, Kameratechnik, Requisiten etc. um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen handelt. Bringt nun das BFH-Urteil (III R 24/18) die Erleichterung?

Der Streitfall

Die Klägerin ist eine Filmproduktions-GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung von Kino- und TV-Filmen ist. Bei Filmwerken handelt es sich um individuelle Einzelstücke, deren Herstellungskosten unterschiedlich finanziert werden. Bei Auftragsproduktionen (z. B. bei TV-Filmen) liegt regelmäßig ein Werkvertrag vor, nachdem die Herstellungskosten in der Regel in voller Höhe von dem auftraggebenden Sender bezahlt werden. Die Filmwerke sind in diesem Fall Umlaufvermögen des Filmherstellers. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im März 2019

Wie gewohnt drei ausgewählte Verfahren, die ganz aktuell anhängig geworden sind. Diesmal geht es um eine Verfassungsbeschwerde gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen, der Abgrenzung eines gewerblichen Betriebs oder einem hobbymäßigem Verkauf von Gegenständen auf eBay und der Frage, ob wirklich für jedes Dienstfahrzeug, welches privat genutzt werden kann, ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Weiterlesen

Verfassungsmäßigkeit gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen – auch Höhe des fiktiven Zinsanteils vom BFH abgesegnet

Mit Urteil vom 14. Juni 2018 (III R 35/15) hat sich der BFH wiederholt mit der Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen befasst.

Neu ist dabei, dass der BFH sich hier auch zur Verfassungskonformität der fiktiven Finanzierungsanteile in den Miet-, Pacht- und Lizenzaufwendungen geäußert hat. Obwohl inzwischen Bewegung in die Haltung des BFH zur Höhe der abgabenrechtlichen Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gekommen ist, verweigert sich der BFH auf Ebene der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung dieser Diskussion.

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Keine Saldierung beim Cash-Pooling

Ziel des Cash-Pooling ist es (stark vereinfacht gesagt) finanzielle Mittel zu möglichst günstigen Konditionen zu beschaffen und auf der anderen Seite überschüssige Liquidität zu den bestmöglichen Renditen zu parken. Ein Problem des Cash-Pooling ist jedoch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1a GewStG. Weiterlesen