Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden GmbH vor Eintragung ins Handelsregister

Wer plant, eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen, sollte aktuell das Urteil des BFH vom 24.1.2017 (I R 81/15) beachten, das zumindest dann für erhebliches Risikopotenzial sorgt, wenn zwischen dem Abschluss des Notarvertrages und der Eintragung ins Handelsregister ein längerer Zeitraum liegt. Der BFH hat nämlich entscheiden, dass eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer unterliegt, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen.

Der zugrundeliegende Sachverhalt war kompliziert. Im Kern ging es aber darum, dass eine GmbH (Vorgesellschaft) ihren Gesellschaftern unmittelbar nach Abschluss des Notarvertrages Darlehen zur Immobilienfinanzierung gewährt hatte. Weiterlesen

Antiquierte Begriffe im Steuerrecht: der Hausgewerbetreibende

Vor kürzerer Zeit wurde hier im Experten-Blog unter der Überschrift „Mittelalter im digitalen Zeitalter“ bereits die gänzliche Abschaffung der Gewerbesteuer eingefordert. Im gleichen Atemzug wurde jedoch – zutreffend – darauf verwiesen, dass dafür derzeit kein ausreichender politischer Wille vorhanden ist.

Dennoch gibt es einige Teile der Gewerbesteuer, die man ohne große Reformierungsanstrengungen entstauben könnte.

Eines dieser staubigen Zahnräder im zähen Uhrwerk der Gewerbesteuer ist der Hausgewerbetreibende.

Sie sind nicht allein, wenn Ihnen beim ersten Lesen des Begriffs nicht sogleich Gesetzesfundstelle und praktischer Anwendungsfall vor dem geistigen Auge erscheinen…

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Gewerbesteuer – Mittelalter im digitalen Zeitalter

Der Streit über die Erhebung der Gewerbesteuer dauert länger als das durchschnittliche Leben eines Steuerberaters. Vernünftige Ansätze zur Aufhebung dieser nicht mehr zeitgemäßen Steuererhebung sind – soweit überhaupt vorhanden – von der Unvernunft der Justiz und der Politik verhindert worden. Jüngst hat nun das FG Hamburg die Gewerbesteuer und die strittigen Hinzurechnungen dem BVerfG folgend als verfassungsgemäß behandelt, die Klage abgewiesen. Durch die Revisionszulassung hat  der I. Senat des BFH den „schwarzen Peter“ (I R 15/17). Weiterlesen

Aktuelles zu Photovoltaikanlagen II – Gesetzesentwurf für Mieterstrom

Die Bundesregierung hat aktuell den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vorgelegt.

Vermieter sollen nach dem Gesetzesentwurf einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen.

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Anrechnung der Gewerbesteuer – Vorsicht bei Ein- und Austritt von Gesellschaftern

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 03.11.2016 (BStBl 2016 I S. 1187) zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 EStG („Gewerbesteuer-Anrechnung“) geäußert. Neben Fragen zur Verrechnung von Gewinnen von Verlusten bzw. von Gewinn- und Verlustquellen geht es insbesondere auch um die Systematik der Anrechnung bei Gesellschaftern von Personengesellschaften. Von besonderem Interesse ist dabei folgender Satz, dessen Brisanz meines Erachtens in der Praxis noch nicht hinreichend beachtet wird: Weiterlesen

Gewerbesteuer-AdV: Verzicht auf Sicherheitsleistungen stets beim Finanzamt beantragen

Im Rahmen von Seminaren zum Verfahrensrecht wird immer wieder die Frage gestellt, ob bei einem streitigen Gewerbesteuermessbescheid die Aussetzung der Vollziehung (nur) beim Finanzamt oder (auch) bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden sollte. Zudem wird zuweilen beklagt, dass die Gemeinden bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen wesentlich strenger vorgehen würden als die Finanzämter. Während einer Kollegen-Arbeitsgemeinschaft hat der Referent dazu Folgendes vorgetragen:

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Abzug gewerbesteuerlicher Verlustvorträge – falsches Verständnis der Unternehmensidentität

Zuweilen gibt es Urteile, bei denen ich den Eindruck habe, dass die Entscheidungen an der wirtschaftlichen Realität vorbeigehen. So zuletzt geschehen beim Urteil des FG Köln vom 20.01.2016 (10 K 2841/13, EFG 2016, S. 667). Dort ging es um die Frage, ob die für einen gewerbesteuerlichen Verlustabzug erforderliche Unternehmer- und Unternehmensidentität gegeben ist. In den Urteilsgründen heißt es: „Entscheidend für die Unternehmensidentität ist das Gesamtbild der Betätigung, welches sich aus den wesentlichen Merkmalen des Gewerbebetriebs ergibt. Maßgebliche Kriterien sind danach insbesondere die Art der Betätigung, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Arbeitnehmerschaft, die Geschäftsleitung, die Betriebsstätten, Organisation und Finanzierung sowie Umfang und Zusammensetzung des Aktivvermögens.“

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Teilbetrieb oder kein Teilbetrieb? Das ist hier die Frage

Übt ein Mandant verschiedene gewerbliche Tätigkeiten aus oder verfügt sein Gewerberieb über Zweigstellen bzw. mehrere Niederlassungen, so stellt sich die stets Frage, ob insoweit eigenständige (Teil-)betriebe gegeben sind. Die Interessenlage kann dabei unterschiedlicher Natur sein: Wer Verluste einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnen aus einer anderen Tätigkeit gewerbesteuerlich verrechnen will, möchte in der Regel einen einzigen Gesamtbetrieb sein eigen nennen, während die Sache anders aussieht, wenn beide Tätigkeiten Gewinne erwirtschaften und der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 GewStG von 24.500 € mehrfach genutzt werden soll. Zu der Frage der Teilbetriebseigenschaft sind in jüngster Zeit mehrere Urteile gefällt worden.

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Wenn der Haushalt an einem Steuerzahler hängt

In den USA machte gerade der Umzug eines Hedgefonds-Managers Schlagzeilen. Dabei interessiert man sich allerdings weniger für das Privatleben des Mannes. Vielmehr sorgt das aus dem Umzug resultierende 100-Mio-Haushaltsloch für eher verhaltene Reaktionen vor Ort. Kann so etwas auch hierzulande passieren? Weiterlesen

Urteilsgründe zum Thema „Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen“ liegen vor

Bereits vor einigen Wochen hat das FG Münster im Rahmen einer Pressemitteilung seine Zwischenentscheidung zum oben genannten Thema bekannt gemacht. Nunmehr sind auch die Urteilsgründe veröffentlicht worden  (FG Münster  v. 04.02.2016,  9 K 1472/13 G); allerdings steht nach wie vor die endgültige Entscheidung aus. Da bereits klar ist, dass die Revision zugelassen wird, ist davon auszugehen, dass auch die endgültige Entscheidung des FG Münster nur eine Zwischenetappe bei der Frage sein wird, ob Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Urteilsgründe, da sie meines Erachtens sehr einleuchtend sind.

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