IFRS 15: Verträge mit Garantieleistungen

Bereits in früheren Blogs hatte ich mich mit der Neuregelung zur Erlöserfassung nach IFRS 15 befasst. Heute gehe ich der Frage nach, welche Auswirkungen die gesetzliche Gewährleistung und darüber hinausgehende Garantiezusagen des Leistungserbringers für die Erlöserfassung nach IFRS 15 haben können. Weiterlesen

Halb-schwarz ist ganz Schwarz

Der BGH hat ein neues Urteil zur Schwarzarbeit erlassen (vom 16.3.2017 – VII ZR 197/16).

Der Kläger – ein Rechtsanwalt – begehrte erfolglos Rückzahlung des Werklohns aus einer teilweisen Schwarzgeldvereinbarung.

Ein Handwerk bot diesem Rechtsanwalt die Entfernung und die Verlegung eines neuen Teppichbodens in dessen Privathaus an. Die Rechnung wurde vereinbarungsgemäß jedoch auf ein vermietetes Objekt ausgestellt. In der Folge traten Mängel auf. Die Einzelheiten waren streitig. Ein Teil des Geldes wurde „ohne Rechnung“ gezahlt, also „schwarz“.

Der BGH hat hierzu entschieden, dass wegen der behaupteten Mängel weder ein Schadensersatzanspruch aus Gewährleistung noch ein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns bestehe. Die „Ohne – Rechnung – Abrede“, die sich nur auf einen Teil des vereinbarten Werklohns bezogen hat und über den anderen Teil sich lediglich auf eine fingierte Rechnung bezogen, führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.

Mit anderen Worten:

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Schlechte Sicht – Geld zurück

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden (v. 12.11.2015 – 3 U 4/14), dass der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung Zug-um-Zug gegen Rückübertragung der Eigentumswohnung wegen verbauten „Skyline-Blicks“ zurück zu zahlen sei.

Im Jahre 2008 hatten die Parteien einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Frankfurt a. M. für rund € 326.000,00 abgeschlossen. Die Übergabe fand 2009 statt. Danach errichtete derselbe Bauträger unterhalb dieses Hauses ein weiteres dreigeschossiges Gebäude. Hierdurch wurde die freie Sicht des Klägers auf die Frankfurter Skyline aus der Erdgeschosswohnung eingeschränkt; von der Terrasse aus blieb das Panorama erhalten. Die Kläger traten vom Vertrag zurück und begehrten die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Eigentumswohnung.

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