Das Angebot von Gesundheitsförderung gehört mittlerweile zum „Must-have“ eines Unternehmens, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Es bestehen vielfältige steuerliche Begünstigungen, die aber häufig in der Praxis nicht genutzt werden. In meinem heutigen Blog-Beitrag möchte ich einige Maßnahmen und die jeweiligen steuerliche Aspekte vorstellen.
Aufwendungen zur Gesundheitsförderung aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers
Solche Maßnahmen bleiben generell steuerfrei, da es nicht zu einem Lohnzufluss kommt. Lohnsteuerfreiheit bei überwiegenden Arbeitgeberinteresse besteht insbesondere bei der betrieblichen Fürsorgepflicht (arbeitsmedizinische Untersuchungen, Kostenübernahme für die Bildschirmbrille, Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes).