Der BFH hat in sein Urteil vom 16. Dezember 2015 (IV R 8/12) einen bemerkenswerten Satz aufgenommen, der unzählige Streitfälle mit den Finanzämtern zugunsten der Steuerpflichtigen beenden könnte. Dieser lautet: „Ein daneben bestehendes oder darüber hinausgehendes Rechtsinstitut eines ´Gesamtplans´ gibt es nicht.“ Die vorhergehenden Sätze lauten: „Entgegen der Auffassung von FA und FG gibt es keinen allgemeingültigen Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass eine aufgrund einheitlicher Planung in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehende Mehrzahl von Rechtsgeschäften für die steuerliche Beurteilung zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zusammenzufassen und sodann unter den Steuertatbestand zu subsumieren ist. Weiterlesen
Das Ende der Gesamtplan-Rechtsprechung?
1