Aufreger des Monat Dezember: Jahressteuergesetz wird ein Weihnachtsgeschenk

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 enthält unbeschreiblich viele steuerliche Änderungen, mit denen sich Steuer- und Rechnungswesen-Profis werden befassen müssen. Die meisten Neuregelungen werden zum 1. Januar 2021 und zum 1. Juli 2021 in Kraft treten, doch zum Teil auch rückwirkend zum 1. Januar 2020. Wiederum andere Änderungen gelten ab Gesetzesverkündung.

Eigentlich ist man davon ausgegangen, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz Ende November verabschieden würden. Das wäre schon spät genug gewesen, aber immerhin wäre noch ein Monat Zeit verblieben, um die Änderungen irgendwie zu „verarbeiten“. Nun ist die Verabschiedung aber nicht erfolgt. Geplant ist meines Wissens eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erst kurz vor Weihnachten, möglicherweise am 18. Dezember. So ganz weiß man es aber auch (noch) nicht. Weiterlesen

Kassenmanipulationen sollen künftig technisch verhindert werden

Nun liegen sie vor: der „Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sowie der „Referentenentwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Mit den entsprechenden Gesetzen soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, z.B. Kassenaufzeichnungen, sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden – so das BMF auf seiner Homepage. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten:

  1. verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (keine Registrierkassenpflicht),
  2. Einführung einer Kassen-Nachschau,
  3. Sanktionierung von Verstößen.

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