Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts steht in den Startlöchern. Mit dem neuen Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung wird Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaft sowie ihren Gesellschaftern die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich und demzufolge auch verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt zu werden. Während gesellschaftsrechtlich somit weiterhin eine Personengesellschaft vorliegt, geht man steuerlich von einer Kapitalgesellschaft aus.
Die Ausübung der Option bringt viele Hausaufgaben für den Berater mit sich – ein paar Gedanken: Weiterlesen