Wenn es um die Prüfung von GmbH-Gesellschaftsverträgen und von Anstellungsverträgen mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer geht, muss der steuerliche Berater einen Spagat schlagen. Einerseits darf er rechtlich nur im beschränkten Umfang beraten, andererseits hat er in vielen Fällen eine Hinweispflicht. Selbstverständlich betrifft das die Beurteilung der steuerlichen Angemessenheit von Bezügen im Allgemeinen und Tantiemeregelungen im Speziellen. Zwei weitere Punkte sollten aber ebenfalls das Augenmerk des steuerlichen Beraters genießen: die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines (Minderheits-)Gesellschafters und die Aktualität von Abfindungsklauseln. Weiterlesen
Holen Sie alte GmbH-Gesellschaftsverträge hervor
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