Das EU-Parlament hat am 24.4.2024 den im Trilog gefundenen Kompromiss zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 bestätigt. Nach finaler Zustimmung des Ministerrates und Verkündung kann die Änderung der EU-Richtlinie in Kraft treten.
Hintergrund
Seit 2017 sind in der Richtlinie (EU) 2017/1132 (v. 14.6.2017, ABL. L 169 vom 30.6.2017, S. 46) unter anderem Vorschriften für die Offenlegung von Gesellschaftsinformationen in Unternehmensregistern von Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Binnenmarkt und ein System der Registervernetzung festgelegt, das derzeit die Register aller Mitgliedstaaten verbindet. Um der digitalen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie (EU) 2017/1132 durch die Richtlinie (EU) 2019/1151 geändert, um Vorschriften für die vollständige Online-Gründung von Kapitalgesellschaften, die Eintragung grenzüberschreitender Zweigniederlassungen und die Vorlage von Dokumenten an Unternehmensregister festzulegen. Die jetzt vom EU-Parlament gebilligte Änderung trägt der weiter fortschreitenden Digitalisierung Rechnung.
Was ist der Zweck der Richtlinien-Änderung? Weiterlesen