Gerade im Mittelstand werden häufig Darlehen an die eigene GmbH vergeben und leider kommt auch manchmal zu einem Forderungsverzicht. Welche steuerlichen Auswirkungen dieser hat, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Zunächst ist insoweit auf der ersten Ebene zu unterscheiden, ob der Forderungsverzicht betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst ist.
Für eine betriebliche Veranlassung spricht immer, dass auch andere Gläubiger (als aus dem Gesellschafterkreis) auf Forderungen verzichten. Insoweit steht die Sanierung der Gesellschaft im Vordergrund. In diesem Fall ist allerdings die Verbindlichkeit auch immer ertragswirksam auszubuchen, unabhängig ob die Forderung noch als werthaltig angesehen werden kann oder nicht.
Ein wenig differenzierter sieht es aus, wenn die Veranlassung für den Forderungsverzicht gesellschaftlicher Natur ist. Weiterlesen