Angenommen, Sie haben in einem der vergangenen Jahre über 200.000 Euro liquide Mittel verfügt, so waren Sie froh, wenn Sie hierauf bei Ihrer Bank keine Negativzinsen zahlen mussten. An eine Habenverzinsung war kaum zu denken. Wenn das Konto „Ihrer“ GmbH gehörte, so war die Lage nicht besser. Auch diese hat keine Habenzinsen erzielt. Da lag vielleicht der Gedanke nahe, dass auch die Forderung einer GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter unverzinslich bleiben konnte oder dass das Gesellschafter-Verrechnungskonto nicht verzinst werden musste. Doch ein solcher Gedanke ist bzw. war falsch.
Kürzlich hat der BFH entschieden: Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (BFH-Urteil vom 22.2.2023, I R 27/20). Weiterlesen