Kapitalerträge werden grundsätzlich mit 25% Abgeltungsteuer belegt. Dazu gehören auch Zinseinnahmen aus hingegebenen Darlehen. Leider gibt es jedoch auch Ausnahmen von der Abgeltungsteuer, so zum Beispiel bei der Gesellschafterfremdfinanzierung. Weiterlesen
Schade: Keine Abgeltungsteuer bei Gesellschafterfremdfinanzierung
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