Die mündliche Beendigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages kann sich auch aus den Umständen eines Lebenssachverhalts ergeben – das gilt auch dann, wenn ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag für die Kündigung nur die Schriftform vorsieht.
Dies entschied das LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 10.4.2018 – 1 Sa 367/17) für diesen Sachverhalt: