Die Entschlackungswelle der Geschäftsberichte wird seitens der Unternehmen zunehmend genutzt. Auch hinsichtlich der Quartalsberichte hat sich in den letzten zwei Jahren einiges getan. Aus Sicht der Unternehmen sind diese Veränderungen zur Abwechslung erfreulich. Denn durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurden die Offenlegungspflichten für Unternehmen reduziert.
Die gesetzliche Pflicht zur quartalsweisen Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführer ist seit Ende 2015 entfallen. Seither können die Unternehmen die Quartalsmitteilung flexibler aufbereiten sowie auch vom Umfang her deutlich reduzieren. Ziel des Gesetzgebers war dem sog. „Disclosure Overload“ entgegenzuwirken. Da hat der Gesetzgeber sich mal etwas gedacht. Nur leider wurde das Thema Vergleichbarkeit vernachlässigt. Weiterlesen