Mobilitätsprämie für Geringverdiener: Negativsteuer im deutschen Einkommensteuerrecht?

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ vom 30.12.2019 wurde unter anderem eine sog. Mobilitätsprämie für geringverdienende Fernpendler im Einkommensteuerrecht etabliert, welche ab dem 01.01.2021 erstmalig zur Anwendung kommt. Sie könnte zum Indikator für ein „Umdenken“ im deutschen Steuerrecht werden.

Hintergrund

Für Steuerpflichtige, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (§ 32a EStG; doppelter Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung) liegen und keine Einkommensteuer zahlen, wird – alternativ zu einer Berücksichtigung der ab 01.01.2021 erhöhten Entfernungspauschalen – eine sog. Mobilitätsprämie eingeführt. Durch sie sollen die erhöhten Mobilitätsaufwendungen von geringverdienenden Fernpendlern aufgefangen werden. Die Prämie beträgt 14 % der erhöhten Entfernungspauschalen von 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Dies entspricht dem derzeitigen Eingangssteuersatz im Einkommensteuertarif. Bei Arbeitnehmern gilt dies jedoch nur, soweit durch die erhöhten Entfernungspauschalen ab dem 21. Entfernungskilometer zusammen mit den übrigen Werbungskosten (aus nichtselbständiger Arbeit) der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überschritten wird. Weiterlesen

Steuerlicher Förderbetrag für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen

Zum 1. Januar 2018 wurde mit § 100 EStG eine steuerliche Förderung für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen eingeführt, die – so mein Eindruck – bei Steuerberatern noch nicht allzu sehr bekannt ist, dafür aber gerade von Unternehmen und Verbänden, die im Sozialwesen (Krankenhäuser, Altenpflege) tätig sind, stark genutzt wird. Die Förderung soll nachfolgend kurz beschrieben werden. Zudem wird das aktuelle BMF-Schreiben vom 8.8.2019 vorgestellt, welches das Zusammenspiel von Förderbetrag und vermögenswirksamen Leistungen beleuchtet.

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