Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten (DJ-Events)

Der V. Senat des BFH hat in seinen Urteilen vom 10.06.2020 (Az. V R 16/17) und vom 23.07.2020 (Az. V R 17/17) Leitlinien aufgezeigt, wann es sich bei Clubveranstaltungen mit bekannten DJs um Konzerte oder konzertähnliche Veranstaltungen handeln kann, mit der Folge, dass die Eintrittsgelder aus diesen Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Für die von der Corona-Pandemie gebeutelte Veranstaltungs- und Clubbranche sind die Entscheidungen von großer Bedeutung, da sich aus ihnen für die Konzeptplanung für eine post-Corona Zeit wichtige Erkenntnisse ziehen lassen. Weiterlesen