Ende März hat die „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“, die am 15. Mai 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat, ihren Bericht und Empfehlungen vorgelegt. In diesen zwei Jahren hat sich die Kommission sehr intensiv mit dem Rentensystem der Zukunft befasst. Die Themen Generationen- und Geschlechtergerechtigkeit waren dabei tragende Säulen der Beratungen.
Die Kommission wurde vom Bundeskabinett eingesetzt und mit politischen Vertretern der Regierungskoalitionen, Vertretern der Sozialpartner und Wissenschaftlern besetzt. Zwar sind die aktuellen Regierungsparteien für die Umsetzung möglicher Reformpläne in der laufenden Legislaturperiode verantwortlich, durch den langen Betrachtungszeitraum der Kommission – die Ende März vorgestellte Ausarbeitung gibt Empfehlungen für den Zeitraum 2025-2060 – hätte man durch Beteiligung von Nichtregierungsparteien eine breitere Grundlage erarbeiten können. Denn immerhin betrachtet die Kommission einen Zeitraum, der in 40 Jahren endet. Jeder über 27-Jährige hätte die Regelaltersgrenze am Ende des Vorschlagszeitraums bereits erreicht, denn Änderungen bei der Regelarbeitszeit klammerte die Kommission bei den Ihren Empfehlungen zunächst aus.
Mutige Empfehlungen waren, alleine mit Blick auf die demografische Entwicklung bis 2060, angesagt. Weiterlesen