Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof die mit Spannung erwartete Entscheidung in der Rechtssache Brockenhurst veröffentlicht. Dort stellte sich die Frage, ob die Mehrwertsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch die Umsätze eines Lehrrestaurants umfassen kann. Anders als die Generalanwältin halten die Richter das für möglich.
Das College ist eine höhere Bildungseinrichtung, die Lehrgänge über Gastronomie, Gastgewerbe und darstellende Künste anbietet. Damit die Studenten dieser Lehrgänge Kenntnisse unter praxisnahen Bedingungen erwerben können, betreibt das College durch Studenten und unter der Aufsicht ihrer Tutoren ein Restaurant, wobei sich diese Angebote an Personen außerhalb der Bildungseinrichtung richten. Das Restaurant ist einem eingeschränkten Publikum zugänglich, welches sich aus Personen zusammensetzt, die sich für die vom College organisierten Veranstaltungen interessieren könnten. Diese Personen sind in einer Datenbank erfasst, damit sie durch einen Newsletter über diese Veranstaltungen auf dem Laufenden gehalten werden. Weiterlesen