Sachbezüge und Gehaltsumwandlung – was gilt denn nun?

In meinem Blog „Aktien-Totalverluste: Was gilt den nun ab 2020?“ habe ich über das Hin und Her bei der geplanten Änderung des § 20 Abs. 2 EStG berichtet. Ein ähnliches Ping-Pong-Spiel gab – und gibt es – bei der Berücksichtigung von Sachbezügen, genauer gesagt von Prepaidkarten. Was gilt denn nun hier?

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