Registrier- und PC-Kassen sowie andere Datenverarbeitungssysteme (Taxameter, Waagen mit Registrierkassenfunktion usw.) dürfen ab dem 1. Januar 2017 nur noch eingesetzt werden, wenn sie alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten einzeln und unveränderbar aufzeichnen und vollständig aufbewahren. Immer wieder werde ich gefragt, ob diese Anweisung der Finanzverwaltung tatsächlich ausnahmslos gilt oder ob die Prüfer nicht doch ein Auge zudrücken werden. Dazu meine Antwort: nein, werden sie nicht. Weiterlesen
Registrierkassen: Es wird ernst
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