Gasumlage und die Mehrwertsteuer: Alternative Entlastungsmöglichkeiten zum Greifen nah?

Fest steht: Auf die neue Gasumlage müssen Steuern gezahlt werden – wirkliche Ausnahmen sind leider kaum möglich. Doch gibt es andere Mittel zur Entlastung, die nunmehr auch zur Anwendung kommen werden.

Hintergrund

Ginge es nach dem Bundesfinanzminister, so wären auf die neue Gasumlage keinerlei Mehrwertsteuer erhoben worden. Leider ist diese Vorgehensweise mit den europarechtlichen Richtlinienvorgaben jedoch nicht vereinbar.

Zwar sei man sich der Schwierigkeiten in den Mitgliedsstaaten bewusst. Den verständlichen Wunsch, die Gasumlage von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien, könne man aufgrund von Richtlinienvorgaben jedoch nicht gehen, so ein Sprecher der EU-Kommission. Fragt sich: Welche Alternativen stehen zur Verfügung?

Mehrwertsteuer auf Gas generell absenken!

Oberstes Ziel der Bundesregierung im Hinblick auf die neue Gasumlage ist es wohl, dass eine Zusatzbelastung für die Verbraucher abgedämpft und damit äußerst gering gehalten wird. So verkündete das Bundesfinanzministerium: „Der Staat soll durch die Umsatzsteuer auf die Gasumlage keine Mehreinnahmen erzielen“. Weiterlesen