Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wird in der Gastronomie der Umsatzsteuersatz teilweise zeitlich beschränkt gesenkt. Das hat die Regierungskoalition am 22.4.2020 beschlossen. Was ist davon zu halten?
Hintergrund
Die Corona-Pandemie hat in Deutschland weite Teile der Wirtschaft zum Erliegen gebracht. Besonders hart betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe, da bundesweit rund 166.000 Unternehmen (2018) mit rund 1,5 Mio. Mitarbeitern (2019) zählt und einen Jahresumsatz in Höhe von rd. 50,7 Mrd. Euro (2019) erwirtschaftet (www.dehoga.de). Dieser volkswirtschaftlich bedeutsame Wirtschaftszweig ist deshalb besonders in Mitleidenschaft gezogen, weil die Betriebe vom sog. „lock down“ von behördlichen Betriebsschließungsanordnungen als erste betroffen waren und voraussichtlich auch am längsten betroffen sein werden. Staatliche Liquiditätshilfen wie Schnellkredite der KfW oder der LfA auf Länderebene sowie verlorene Sofortzuschüsse auf Bundes- und Landesebene wirken da eher wie ein „Topfen auf den heißen Stein“. Ein von Verbandsseite geforderter gesonderter Rettungsschirm des Bundes für das Hotel- und Gaststättengewerbe wird zwar von der Politik geprüft. Ob und in welchem Volumen er kommt, ist allerdings ungewiss. Weiterlesen