Rechtsanwälte und Steuerberater können eine Krankheit nicht als Wiedereinsetzungsgrund benennen, wenn mit einer entsprechenden Erkrankung gegebenenfalls zu rechnen ist. Weiterlesen
Anforderung an den Wiedereinsetzungsantrag
Kommentar
Rechtsanwälte und Steuerberater können eine Krankheit nicht als Wiedereinsetzungsgrund benennen, wenn mit einer entsprechenden Erkrankung gegebenenfalls zu rechnen ist. Weiterlesen
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, mit der Folge der Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr, wenn sie in einer der wesentlichen Aussagen (§ 356 Abs. 1 AO) unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint.