Sowohl die Bundessteuerberaterkammer als auch der Bund der Steuerzahler sprechen sich aktuell für einen Aufschub der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 aus. Wird das BMF hierzu kurzfristig eine Entscheidung treffen?
Hintergrund
Für das Kalenderjahr 2019 konnten die Erklärungen zur Einkommensteuer erstmals bis zum 31.7. des Jahres (2020) abgegeben werden. Die verlängerte Abgabefrist trat 2019 in Kraft und basiert auf dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“. Wird bei der Steuererklärungserstellung auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgegriffen, so verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Entsprechend müssen Steuerberater die Erklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2019 bis Ende Februar 2021 einreichen. Weiterlesen