Genussrechte – Immer Fremdkapital oder kommt es darauf an?

Ein steter Quell der Diskussion ist die Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente oder Mezzanine. Dabei handelt es sich um Instrumente, die zivilrechtlich regelmäßig als Schuldinstrument ausgestaltet sind, aber aus wirtschaftlicher Sicht zumindest teilweise auch Eigenschaften von Eigenkapital aufweisen. Den Genussrechtsgläubigern werden dabei Vermögensrechte gewährt, die ansonsten typischerweise im Verhältnis zu Gesellschaftern vorliegen. Verwaltungsrechte, insbesondere Stimmrechte, bleiben ihnen verwehrt. Gerade Genussrechte finden seit Jahrzehnten in der Praxis Einsatz.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat bereits im Jahr 1994 mit einer Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Genussrechten bei Kapitalgesellschaften eine zur handelsbilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital allgemein akzeptierte Regelung verlautbart. Jüngst hat sich nun das Finanzministerium NRW vor dem Hintergrund der steuerlichen Bilanzierung und unter Rückgriff auf das Maßgeblichkeitsprinzip zur handelsrechtlichen Bilanzierung geäußert. Was bedeutet das jetzt für die Praxis? Weiterlesen

Schuldzinsenabzug bei Einsatz von Eigenkapital

Wer Einkünfte erzielt, möchte seine in diesem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen abziehen. Bei gemischt genutzten Objekten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, private Eigennutzung) entsteht Streit über die Berücksichtigung des Eigenkapitals und damit über die Höhe der abzugsfähigen Schuldzinsen. Die Finanzverwaltung und überwiegend zurzeit dem folgend die Finanzgerichte fordern, dass das Eigenkapital der privaten Eigennutzung direkt zugeordnet wird. Das gelingt nur mit dem Einsatz von zwei verschiedenen Bankkonten. Werden die Zahlungsströme „gemixt“, erfolgt eine anteilige Berechnung der Schuldzinsen. Wie lange noch?

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