Betrieb einer Fotovoltaikanlage ist keine Liebhaberei

Wenn es um die Verweigerung eines Verlustabzugs geht, sind dem Erfindungsreichtum von Finanzbeamten keine Grenzen gesetzt. Ich persönlich hätte niemals geglaubt, dass der Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf dem Eigenheim als Liebhaberei gewertet werden könnte. Doch ein Finanzamt aus Thüringen war hier anderer Meinung.

Streitig war, ob eine Fotovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde und damit der Verlust in Höhe von sage und schreibe 261 Euro im Jahre 2016 berücksichtigungsfähig war. Das Finanzamt erkannte den Verlust nicht an, da sich die Anschaffung der Anlage angesichts der Abschreibung und der geringen Einspeisevergütung nach seiner Auffassung niemals lohnen könne. Weiterlesen

Photovoltaikanlage: Eigenverbrauch auch ohne Absicht der Selbstnutzung

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Eigenheims installieren lässt und die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abzieht, muss im Gegenzug den selbst verbrauchten Strom als unentgeltliche Wertabgabe („Eigenverbrauch“) versteuern. Mit einem vielleicht nicht alltäglichen, aber dennoch interessanten Sachverhalt hat sich aktuell das FG Münster befasst. Weiterlesen

Wie Windkraft und Sonne die Steuern auf Abfindungen senken

Nehmen wir einmal folgenden Fall: Ein Steuerpflichtiger möchte (oder muss) vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Dafür winkt ihm eine hohe Abfindung, die er natürlich möglichst ermäßigt besteuert wissen möchte. Doch was tun? Hier könnte es helfen, wenn er zum Beispiel über eine Windkraft- oder Fotovoltaikanlage verfügt bzw. an dieser beteiligt ist und insoweit gewerbliche Einkünfte erzielt. Er könnte diese Anlage nämlich an seinen Ehepartner veräußern. Weiterlesen