Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der BFH mit Urteil vom 05.09.2019 – V R 57/17 entschieden.
Der Streitfall
Die Kläger sind ein zusammen veranlagtes Ehepaar, das auf eigenem Grund und Boden eine Photovoltaikanlage betreibt. Sie bilden hiermit eine BGB-Gesellschaft. Die Eheleute nutzen den Strom zum Teil privat, zum Teil veräußerten sie ihn auch an einen Stromversorger. Weiterlesen