Für den Jahres- und Konzernabschluss ist nach der Fortführungsannahme von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, solange dem keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, ähnlich auch die IFRS). Infolge des weltweiten Herunterfahrens der Unternehmenstätigkeit stellt sich trotz erheblicher staatlicher Unterstützung für die Bilanzierer die Frage, ob sie ihrer Rechnungslegung die Fortführungsannahme weiterhin zugrunde legen können. Die Entscheidung dieser Frage wird vielfach erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Weiterlesen
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Going Concern oder doch nicht? – Neue berufsständische Regelungen
Air Berlin, Alno, Beate Uhse …. Auch namhafte Unternehmen sind nicht vor der Pleite sicher. Kann bei der Abschlusserstellung von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden? Diese Frage treibt den Abschlussersteller wie auch den Abschlussprüfer um. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat jüngst den Entwurf einer Neufassung des einschlägigen Prüfungsstandards IDW PS 270 n.F. vorgelegt. Damit soll insbesondere eine Anpassung an geänderte internationale Regelungen erreicht werden. Für die Bilanzierer gewinnen die IDW-Vorschläge Relevanz, als sie sich mit ihrem Prüfer über die Aufrechterhaltung der Fortführungsannahme (Going Concern) oder deren Aufgabe auseinandersetzen müssen (Break-Up). Weiterlesen
Verschärfung der Haftung bei Krisenmandaten
Erst mit Urteil vom 07.03.2013 (Az: IX ZR 64/12) hat der BGH klargestellt, dass das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht begründet, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung der Insolvenzreife vorzunehmen oder diese selbst vorzunehmen. Diese Auffassung dürfte zukünftig leider Makulatur sein.