Kosten für Steuerberaterlehrgang übernommen – Arbeitnehmer weg

Heute etwas aus der Rubrik „Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.“ Es geht um eine Steuerberaterkanzlei, die einer Mitarbeiterin den teuren Steuerberaterlehrgang bezahlt hat, jene aber anschließend die Kanzlei verlassen hat, ohne die Lehrgansgebühren an den Ex-Arbeitgeber zurückzuzahlen. Wir können natürlich nur raten, was der Grund für dies Haltung war. Hat sich die Steuerkanzlei falsch verhalten? Konnte die Mitarbeiterin woanders mehr verdienen?

Jedenfalls hat sie vor dem LAG Schleswig-Holstein einen Sieg errungen und muss die Kosten nicht erstatten, da eine eventuelle Rückzahlungsvereinbarung – wenn überhaupt – nur mündlich zustande gekommen und mangels Transparenz unwirksam sei (Urteil vom 21.8.2019, 3 Sa 67/19). Weiterlesen

Stipendium mindert nicht zwingend die Werbungskosten für eine Zweitausbildung

Wird ein Stipendium zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts eines Studierenden gewährt, mindern die erhaltenen Zahlungen nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Zu diesem erfreulichen und rechtskräftigem Urteil kam das Finanzgerichts Köln in  seiner nun veröffentlichten Entscheidung vom 15.11.2018 (Az. 1 K 1246/16). Weiterlesen

Keine Lohnsteuer bei der Übernahme von Fortbildungskosten

Einnahmen sind grundsätzlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. So zwar der gesetzliche Wortlaut in § 8 Abs. 1 EStG, aber es gibt auch Einnahmen, so z. B. bei Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher lohnsteuerfrei sind. Dies ist der schon seit je her geltender Grundsatz.

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