Am 20.12.2019 hat der Bundesrat mit Änderungen die Rechtsverordnung beschlossen, die Einzelheiten des Bescheinigungsverfahrens regelt, das Voraussetzung für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen ist.
Hintergrund
Ich hatte vor Kurzem berichtet: Durch die Gewährung einer steuerlichen Förderung sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, um zusätzlich in Forschung und Entwicklung zu investieren. Immerhin gibt es in Deutschland rund 32.000 Unternehmen, die kontinuierlich und etwa 22.000 Unternehmen, die gelegentlich Forschung und Entwicklung betreiben. Das Forschungszulagengesetz (FZulG vom 14.12.2019, BGBl 2019 I S. 2763) sieht deshalb ein zweistufiges Verfahren für die Gewährung einer steuerlichen Forschungsförderung vor. Weiterlesen