Fondsbesteuerung: Keine Vorabpauschale für 2022

Anfang 2018 sind neue Regeln zur Besteuerung von Investmentfonds in Kraft getreten. Man kann sich darüber streiten, ob die Fondsbesteuerung seitdem einfacher geworden ist. Jedenfalls sieht das Gesetz bei thesaurierenden Fonds so genannte Vorabpauschalen vor, die nach einem bestimmten System zu besteuern sind.

Das heißt: Bei thesaurierenden und teilweise thesaurierenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. Oder anders ausgedrückt: Wenn die Ausschüttungen niedriger sind als die Marktverzinsung, ist dies ein Zeichen, dass der Fonds Erträge thesauriert hat. Um Steuerstundungseffekte zu verhindern, muss eine Vorabpauschale versteuert werden. Weiterlesen