Kapitalanleger, die Betrügern aufgesessen sind, haben es schwer genug. Leider haben sie regelmäßig weder von der Finanzverwaltung noch vom BFH Unterstützung erwarten dürfen. Mit einer – aus meiner Sicht – überaus seltsamen Logik werden selbst Scheinrenditen besteuert. Mit Urteil vom 11.2.2014 (VIII R 25/12) hat der BFH noch entschieden: „Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre“. Die Rechtsprechung ist gesichert.
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Modellhafte Gestaltung = Kostenabzug bei Erkennen durch die Finanzverwaltung
Nachfolgend stelle ich der Einfachheit halber zunächst eine Pressemitteilung des BFH vor, die dieser gestern veröffentlicht hat. Mich „begeistert“ diese, weil sie möglicherweise die geplante Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ad absurdum führen kann. So lautet die Mitteilung:
Fondsverschmelzung – ein Ärgernis für Anleger und Steuerberater
Die Schließung oder Verschmelzung von offenen Investmentfonds ist heutzutage leider keine Seltenheit. In der Regel sind derartige Vorgänge erst einmal mit Arbeit für die Anleger verbunden, da sie sich um eine Neuanlage des rückgezahlten Geldes kümmern oder aber – im Falle der Verschmelzung – entscheiden müssen, ob sie ihre Anteile im neuen Fonds aufgehen lassen oder von dem Rücknahmeangebot Gebrauch machen. In der Regel sind die Vorgänge aber auch mit Arbeit für den steuerlichen Berater verbunden, da die Mandanten von ihm wissen möchten, welche Konsequenzen Anteilsrückgabe bzw. Verschmelzung haben. Insbesondere wenn die Fondsanteile bereits vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, ist zu prüfen, ob mit der Verschmelzung ein (steuerfreier) Verkauf der alten Fondsanteile und ein Erwerb neuer, von nun an steuerverhafteter Fondsanteile verbunden sind. Kürzlich durfte ich diesbezüglich einen besonders ärgerlichen Fall erleben. Eine namhafte Fondsgesellschaft informierte ihre Anleger, dass ihr Teilfonds mit einem anderen Teilfonds derselben Gesellschaft verschmolzen wird. Weiterlesen
Kleines IStR-Update
Das war wieder eine interessante Woche im IStR. Gerade gestern hat der EuGH etwa die deutsche Entstrickungsbesteuerung genehmigt. Meine Aufmerksamkeit zogen aber zwei andere Neuigkeiten auf sich. Zum einen hat sich der EuGH mit der deutschen Besteuerung so genannte schwarzer Fonds beschäftigt. Zum anderen hat das BMF den Entwurf für neue Körperschaftsteuerrichtlinien vorgestellt. Weiterlesen