Verlängerung des Förderzeitraums
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 ist vorgesehen, dass der bisher bis zum 31.12.2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert wird. Hierdurch soll coronabedingten Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Unterzeichnung des Kaufvertrags Rechnung getragen werden. Die Anspruchsberechtigung für das Baukindergeld soll in diesen Fällen nicht aufgrund weniger Wochen unverschuldeter Fristversäumnis entfallen.
Abweichender Einkommensnachweis infolge Verlängerung
Auch wenn die Verlängerung des Förderzeitraums mit drei Monaten zunächst nicht üppig erscheint, kann diese im Einzelfall doch große Bedeutung entfalten. Und gegebenenfalls dazu führen, dass bisher wegen des zu hohen Haushaltseinkommens nicht begünstigte Bauherren in den Genuss der Förderung gelangen. Weiterlesen