In der Corona-Krise soll der Abschluss neuer Ausbildungsverträge mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ finanziell gefördert werden. Die Eckpunkte des Programms sind am 24.6.2020 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Am 31.7.2020 ist nun die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Bundesprogramms vom zuständigen Ministerium veröffentlicht worden. Ab Anfang August können jetzt Ausbildungsprämien beantragt werden.
Hintergrund
Durch Corona bedingte Schließungen von Berufsschulen, Unterbrechungen von Ausbildungen, Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben, eine ansteigende Zahl von Entlassungen bei geringerer Zahl von Neueinstellungen sind auch Ausbildungsplätze in Gefahr, da den Ausbildungsbetrieben Einnahmen fehlen. Deshalb sind aus Sicht der Bundesregierung gezielte Maßnahmen erforderlich, um Ausbildungsplätze auch in der Krise zu schützen, das Ausbildungsniveau der Ausbildungsbetriebe und ausbildenden Einrichtungen in Deutschland aufrecht zu erhalten. Mit Ziff. 30 des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 3.6.2020 „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ will die Bunderegierung mit einem Finanzpaket von 500 Mio. € Ausbildungskapazitäten erhalten, Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden, Auftrags- und Verbundausbildung fördern und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz schaffen. Die Eckpunkte hat die Bundesregierung am 24.6.2020 beschlossen – ich habe berichtet. Am 31.7.2020 ist nun die angekündigte Förderrichtlinie von BMAS/BMFB veröffentlicht worden, die am 3.8.2020 in Kraft tritt. Weiterlesen