Bundeskabinett will E-Auto-Absatz mit Steueranreizen ankurbeln

Die Bundesregierung hat am 4.9.2024 beschlossen, das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz um eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge zu ergänzen, ferner den Vorteil der Dienstwagenbesteuerung für reine Elektro-Fahrzeuge zu erweitern. Hilft das dem Absatz von E-Autos entscheidend weiter?

Hintergrund

Die deutsche Automobilindustrie war über Jahrzehnte ein zentrales Zugpferd der deutschen Wirtschaft, das Beschäftigung im Inland, Wachstum und damit Wohlstand in der deutschen Volkswirtschaft sichert. Doch der einstige Musterknabe ist zum Patienten geworden, die Absatzzahlen gehen zurück, vor allem angesichts der Verschiebungen auf den Weltmärkten, vor allem in China und Indien.

Ein „Dienstwagen“ gilt steuerlich als geldwerter Vorteil, der zum Einkommen zählt, das wiederum über die Steuerlast entscheidet. Bislang gilt: Ein Dienstwagen mit Verbrennermotor wird mit monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises kalkuliert. Für Elektroautos werden noch bis zum Jahr 2030 lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zur Versteuerung herangezogen, wenn das der Bruttolistenpreis nicht höher als 60.000 Euro (seit 1.1.2024 70.000 Euro) ist. Ist der E-Dienstwagen in der Anschaffung teurer, zählen 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil.

Für Hybridfahrzeuge gelten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vergünstigende Regelungen. Wird ein Hybridfahrzeug als Dienstwagen gewählt, zählen monatlich 0,5 Prozent seines Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil. Das Fahrzeug muss extern aufladbar sein (also nur Plug-in Hybride), der CO2-Ausstoß darf höchstens 50 Gramm pro Kilometer betragen und die rein elektrische Reichweite muss bei mindestens 60 Kilometern liegen (ab dem Jahr 2025 mindestens 80 Kilometer).

Hinzukamen in der Vergangenheit staatliche Kaufprämien für E-Autos, die allerdings für gewerbliche Halter zum 1.9.2023 auslief. Seitdem ist der Einbruch bei Neuzulassungen von E-Autos dramatisch. Nach veröffentlichten Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes vom August 2024 fiel mit 27.000 Neuwagen diese Antriebsart um fast 70 Prozent hinter die Zahlen des Vormonats zurück. Nur noch knapp 14 Prozent der Neuzulassungen waren batterieelektrische Autos.

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