Auswirkungen der Corona-Pandemie: Zusätzliches zwei Mrd. Euro-Hilfspaket des Bundes für Gründer

Gute Nachricht für Gründerunternehmen: BMF und BMWi wollen „Start-ups“ aufgrund der Corona-Pandemie mit einem zusätzlichen Hilfspaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro unterstützen. Was bedeutet das für Gründerunternehmen?

Hintergrund

Für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zehn Mitarbeitern hat die Bundesregierung bereits Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro beschlossen, die bei Einhaltung der Zuschussbedingungen nicht zurückgezahlt werden müssen; diese betragen – je nach Beschäftigtenzahl – zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Einige Länder – z.B. Bayern – bieten Aufstockungsprogramme an, in Bayern können Firmen bis 250 Mitarbeiter etwa Zuschüsse bis 50.000 Euro beantragen.

Für größere Firmen ab 250 Mitarbeiter ist der neue Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (v. 27.3.2020, BGBl 2020I S. 543) – ergänzt mit dem Nachtragshaushaltsgesetz vom 27.3 .2020 (BGBl 2020 I S. 556) – vorgesehen. Er soll mit Garantien und Staatsbeteiligungen in der Krise Insolvenzen vermeiden. Der am 6.4.2020 beschlossene Schnellkredit des Bundes mit einer 100 Prozent Haftungsfreistellung bei Krediten bis 800.000 Euro steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sind.

Was genau will der Bund bei Start-ups fördern?

Start-ups sollen aufgrund der Corona-Pandemie mit einem zusätzlichen 2-Mrd.-Euro-Hilfspaket unterstützt werden. „Mit einem 2-Mrd.-Euro-Hilfspaket sorgen wir dafür, dass diese innovative Wachstumsbranche mit vielen tausenden Beschäftigten gut durch die Krise kommt. Finanzierungsrunden können durch diese Hilfe weiterlaufen“, teilt Bundesminister Scholz am 1.4.2020 mit. Die Bundesregierung will damit die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket ergänzen, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Start-ups haben darüber hinaus grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Neben Start-ups sollen auch „junge Technologieunternehmen“ und „kleine Mittelständler“ von dem neuen Programm profitieren.

Das Maßnahmenpaket umfasst nach der amtlichen Presseverlautbarung insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden sollen: Weiterlesen

Update Bilanzskandale: Hess-Konzern hat unberechtigt Fördermittel abgegriffen

Freistaat Sachsen schaut in die Röhre


Der Bilanzskandal um den Konzern der Hess AG im Schwarzwald wird derzeit gerichtlich aufgearbeitet. Der Schwarzwälder Bote berichtet am 9. Februar 2019 von einem Gerichtsurteil, in dem es um mutmaßlichen Subventionsbetrug ging. Ein Fall wie aus dem Lehrbuch.

Bilanzmanipulationen: Zuschüsse abgreifen – kein neues Phänomen

Einer der Gründe für Bilanzmanipulationen ist das Abgreifen von Zuschüssen und Fördermitteln. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit bei einigen Unternehmen entweder Bilanzen gefälscht oder verschleiert. An dieser Stelle eine kurze Begriffsabgrenzung: Bei Bilanzmanipulationen kann zwischen Bilanzfälschung und Bilanzverschleierung unterschieden werden. Weiterlesen

Baukindergeld – eine Förderung mit Baumängeln?

Beinahe wöchentlich kursieren neue Erfolgsmeldungen zur Anzahl der gestellten Anträge auf Baukindergeld. Vielleicht ist die Anzahl der möglichen Antragsteller aber noch höher als auf den ersten Blick ersichtlich.

Mit dem Baukindergeld wird der Immobilienerwerb von Familien mit Kindern über einen Zeitraum von 10 Jahren bezuschusst. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Das Baukindergeld wurde als Direktförderung durch die KfW ausgestaltet, um eine schnelle Bewilligung zu ermöglichen. Damit wird ein von der Eigenheimzulage abweichender Weg beschritten, als deren „Nachfolger“ das Baukindergeld häufig bezeichnet wird.

Nachteilig an der Methode der Direktförderung via KfW ist meines Erachtens das Fehlen eines klar umrissenen gesetzlichen Tatbestands der Begünstigung. Die spärlichen Informationen, die dem Merkblatt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KfW entnommen werden können, sind nicht zur Kompensierung geeignet.

So bleibt nach meiner Auffassung in einigen Fallkonstellationen offen, ob eine Begünstigung durch das Baukindergeld möglich ist. Das ist bei der konkreten Baufinanzierungsplanung für betroffene Familien ärgerlich. Dies zeigt sich eindrücklich am Beispiel eines Antragstellers, der Wohneigentum geerbt oder geschenkt bekommen hat.

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