Der Schutz vor Überflutungen wird ernster genommen – der Klimawandel lässt grüßen. Daher werden zunehmend Überflutungsflächen ausgewiesen, die sich aber oftmals nicht im Eigentum von Bund, Land oder Gemeinden befinden. In diesem Fall werden die privaten Grundstückseigentümer mehr oder weniger freundlich gebeten, ihre Flächen herzugeben. Zur Nutzung zahlt die öffentliche Hand dann Entschädigungen an die Grundstückseigentümer. Doch wie sind diese Entschädigungszahlungen zu versteuern?
Wann ist eine Entschädigung für ein Flutungsrecht zu versteuern?
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