Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist seit jeher ein Einfallstor für Lobbyisten. Allzu präsent ist noch immer die Subventionierung für Hoteliers, obwohl die Steuerreform schon Jahre zurückliegt. Nun soll die Besteuerung von Lebensmitteln umgekrempelt werden. Muss das sein?
Bisher konnte man bei Nahrungsmitteln noch verhältnismäßig gut den steuerlichen Überblick behalten. Denn grundsätzlich greift der ermäßigte Satz von 7 %. Als Ausnahme werden Getränke mit dem Regelsatz von 19 % belegt; Rückausnahme: für Milch und Leitungswasser greifen die 7 %. Ganz so einfach ist die Abgrenzung im Einzelfall dann also schon wieder nicht; man denke nur an Smoothies oder Latte Macchiato. Weiterlesen